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Für Abonnenten der Zeitschrift "Die Steuerfachangestellten" zum Vorzugspreis von € 9,90Der Wechsel der Gewinnermittlungsart spielt sowohl in der Praxis als auch in Prüfungen immer eine große Rolle. Naturgemäß lauern hier viele Fehlerquellen,da Geschäftsvorfälle doppelt oder nicht erfasst werden. Folglich muss der Gewinn des Übergangsjahres durch Hinzu- bzw. Abrechnungen korrigiert werden. Meist wird nur der Fall des Übergangs von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich behandelt,aber natürlich kommt auch der umgekehrte Fall vor, z.B. weil die Buchführungspflichtgrenzen unterschritten werden oder bislang freiwillig Bücher geführt wurden.
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